Gartenordnung

Die Gartenordnung ist ergänzend zu den Regeln der Satzung gegeben worden um ein unbeschwertes Leben in der Gartengemeinschaft zu erreichen.
Wer sich nicht an die Gartenordnung hält, muss mit Abmahnungen verbunden und mit einer eventuellen Kündigung rechnen.

Absperrpoller: Die Poller bleiben ständig geschlossen. Lt. Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf ist das Befahren von Grünanlagen mit Kraftfahrzeugen aller Art grundsätzlich verboten. In besonders begründeten außerordentlichen Fällen ist eine Sondergenehmigung rechtzeitig beim Vorstand zu beantragen.
Eigenmächtiges Öffnen der Poller ist strengstens untersagt.
Container: Das Abstellen von Containern ist nur mit Zustimmung des Vorstands erlaubt.
Hecken: Höhe der Hecken 1,20 m, Breite ca. 0,50 m, nach oben schmaler werdend. Für Schäden an Hecken, verursacht durch befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art übernimmt der Verein keine Haftung.
Hundehalter: Es ist darauf zu achten, dass Nachbarn weder während der Mittagsruhe, noch zu irgendeiner anderen Tageszeit durch Hundegebell gestört werden. Verunreinigung durch Hunde sind unverzüglich durch den Hundehalter zu entfernen. Lt. Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf sind Hunde in Grünanlagen an der Leine zu führen.
Mähen und vertikutieren: Montag bis Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr.
Mittagsruhe: Von 13:00 – 15:00 Uhr. Bei Nichteinhaltung muss mit Abmahnung gerechnet werden.
Fußballspielen im Garten ist nicht erlaubt.
Bitte denken Sie an Ihre Nachbarn.
Sonntagsruhe: Allgemeines Arbeitsverbot.
Motorräder und Mofas: Das Befahren der Wege, sowie das Abstellen von Motorrädern und Mofas im Gelände ist untersagt. Bitte Parkplatz am Eingang Neusalzer Weg/Ohlauer Weg benutzen.
Müllsäcke: Nur graue Müllsäcke der Stadt Düsseldorf verwenden. Lagerung in der Müllbox am Parkplatz. Wer dort sonstigen Müll, oder Müll außerhalb der Müllbox ablegt, muss mit einer Anzeige rechnen und trägt die anfallenden Kosten der Entsorgung. Müllsäcke können beim Vorstand erworben werden.
Schreddern: Vom 01. Oktober – 30. April = Montag bis Samstag ab 08:00 Uhr. Vom 01. Mai – 30. September = Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr.
Sperrmüll: Keine Abholung mehr möglich. Das Abstellen jeglichen Sperrmülls ist widerrechtlich und wird zur Anzeige gebracht.
Verbrennen: Das Verbrennen von Gartenabfällen usw, sowie offenes Feuer ist ganzjährig strengstens verboten.
Wege: Die Wege sind von Moos und Unkraut freizuhalten. Gartenbreite bis Wegemitte. Dies gilt auch für Einbuchtungen.
Winterregelung: Vom 01. Oktober bis 31. März ist die Mittagsruhe aufgehoben.
MoDiMiDoFrSaSo